Wer kennt sie nicht die Selbstauskunft von Mietinteressenten, die sogenannte "Mieterselbstauskunft" um die heute kein Mieter mehr herumkommt, wenn er eine Mietwohnung sucht. Generell ist die Beantwortung des Fragebogens, also die Selbstauskunft vor Abschluss des Mietvertrages eine freiwillige Angelegenheit des Mieters. Aber, die Vermieter legen heute großen Wert auf die Abgabe einer Mieterselbstauskunft wenn sie eine Wohnung vermieten und deshalb haben in der Regel nur jene Mietinteressenten eine Chance die vom Vermieter angebotene Mietwohnung zu bekommen, die die Selbstauskunft ausfüllen.
Laut einer Pressemitteilung des Deutschen Mieterbundes (DMB) wird bei der Mieterselbstauskunft nicht immer nur Nutzbringendes für das Mietverhältnis abgefragt, sondern häufig auch private Dinge, die mit dem künftigen Mietverhältnis eigentlich nichts zu tun haben.
Mieterselbstauskunft - Fragen mit berechtigtem Interesse des Vermieters
Fragen in der Mieterselbstauskunft, bei denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat müssen laut DMB allerdings wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hierbei handelt es sich im Fragenbogen beispielsweise um Fragen nach dem Einkommen, dem Arbeitsplatz und wie viele Personen in die Mietwohnung einziehen werden. Also Fragen, bei denen es während der Mietdauer um die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht. Dazu zählt auch die Frage ob der Mietinteressent beispielsweise bereits eine Privatinsolvenz angemeldet hat.
Mogeln erlaubt?
Bei einigen Fragen in einer Mieterselbstauskunft die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben, sieht es jedoch anders aus, hier kann der Mietinteressent etwas "mogeln". Mogeln ist unter anderem bei Fragen nach einer Schwangerschaft, der Besucherfrequenz, nach einer Haftstrafe oder aber ob der Mieter tierlieb ist, erlaubt.
Eine Mieterselbstauskunft ist jedoch nur eine Möglichkeit des Vermieters, sich im Vorfeld "abzusichern". Referenzanfragen beim den vorherigen Vermieter sind eine weitere Möglichkeit Auskünfte über den Mietinteressent zu erhalten.
Mieter-Selbstauskunft: Muster/Vorlage
Ein Muster-Fragebogen zu einer Mieterselbstauskunft finden Sie unter anderem hier.
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